Die Suchmaschine Google ist dafür bekannt, immer wieder Änderungen an den verschiedenen Bereichen vorzunehmen. Mit diesen schafft es die Suchmaschine zum einen unsere Branche auf Trab zu halten und zum anderen für Aufsehen zu sorgen. Nun wurde bekannt, dass Google künftig Piratenseiten zurückstufen möchte. Bei der Suche nach Rechtsverletzungen möchte Google in Zukunft verschiedenste Beschwerden mit einbeziehen. Demnach sollen künftig in den Suchergebnissen durch Google Seiten herabgestuft werden, gegen die viele Beschwerden eingehen, die sich auf Urheberrechtsverletzungen beziehen. Wie der Suchmaschinenkonzern bekanntgegeben hat, soll dies Webseiten wie Facebook, Thumblr und YouTube aber nicht schaden. Urheberrechtsverletzungen sind ein häufiges Thema verschiedenster Diskussionen und gelten auch als einer der Knackpunkte des Internets. Immer wieder tauchen verschiedene Inhalte auf, die von anderen Seiten ohne entsprechende Genehmigung des Urhebers kopiert wurden.

Suche berücksichtigt Meldungen zu Urheberrechtsverletzungen

Ziel von Google ist es, dass die eigene Suche in Zukunft auch Meldungen zu Seiten berücksichtigt, die sich auf Urheberrechtsverletzungen beziehen. Sie sollen in das Ranking einer Seite einfließen und dieses bei vielen Beschwerden entsprechend negativ beeinflussen. Demnach müssen Webseiten, die über eine hohe Anzahl von Urheberrechtsbeschwerden verfügen,  damit rechnen, dass sie von der Suchmaschine herabgestuft werden. Beschwerden dieser Art können grundsätzlich von den Rechteinhabern eingereicht werden. Der entsprechende Link wird schließlich, sobald die Rechtmäßigkeit überprüft wurde, aus den Suchergebnissen entfernt. Im offiziellen Google-Blog erklärte der Suchmaschinenbetreiber, dass eine Webseite umso weiter zurückgestuft wird, desto häufiger sie durch solche Seiten auffällt. Nach Angaben von Google wird den Löschanträgen im Schnitt aktuell zu 77 Prozent entsprochen. In den Vorjahren wurde eine Bewilligungsrate von bis zu 97 Prozent erreicht. In einer Meldung weist Google jedoch darauf hin, dass diese Maßnahmen nicht mit einem Ewigkeitscharakter versehen sind.

Widerspruch-Tools bleiben erhalten

Demnach sollen die Widerspruch-Tools bei Google auch weiterhin erhalten bleiben. Dadurch soll jeder die Möglichkeit bekommen, sich zu äußern, wenn er davon überzeugt ist, dass der eigene Inhalt zu Unrecht entfernt wurde. Betroffene können auf diesem Weg den Inhalt wieder herstellen. Eines der Ziele dieser Maßnahme dürfte es sein, den Besucherstrom von Suchanfragen im Internet, die sich auf bestimmte Alben, Filme und Fernsehsendungen beziehen, erfolgreich zu legalen Angeboten umzuleiten. Hierbei handelt es sich um Portale wie Spotify, Google Play und YouTube. Google hat an dieser Stelle außerdem eine besondere Behandlung von Webangeboten wie Tumblr und Twitter angekündigt. Hierbei handelt es sich um Webseiten, die die Inhalte verbreiten, die die Nutzer eingestellt haben. Erfahrungsgemäß kommt es an dieser Stelle zu häufigen Beschwerden wegen Urheberrechtsverletzungen.