Auch weiterhin handelt es sich beim Linkbuilding um eines der wichtigsten Themen der Suchmaschinenoptimierung. Obwohl sich in den letzten Monaten vor allem der Content zu einem entscheidenden Rankingfaktor entwickelt hat, gilt es als unumstritten, dass eben auch den zahlreichen Links eine beachtliche Aufmerksamkeit zuteilwird. Gerade aufgrund der Richtlinien von Google gilt es sicherlich mit einer gewissen Vorsicht an die Thematik heranzugehen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Google seine Ansichten zum Thema Linkbuilding in der jüngsten Vergangenheit im Grunde enger gestaltet hat. Wurden in der Vergangenheit noch recht unbeschwert Maßnahmen eingesetzt, mit denen Links gesammelt werden konnten, hat sich dieses Bild in den letzten Monaten gewandelt. So hat die weltgrößte Suchmaschine in der Tat ganz genaue Vorstellungen davon, was letzten Endes erlaubt ist.

Ein brisantes Thema

Noch immer bauen viele Webseitenbetreiber beim Linkaufbau auf Gastbeiträge. Dieses Bild hat sich in den vergangenen Jahren verstärkt. Google ist von diesem Thema jedoch wenig begeistert und so drängt sich durchaus der Gedanke auf, dass die Gastbeiträge in den Kreisen der Suchmaschine nicht erlaubt sind. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn sie bereits durch ihre Gestaltung signalisieren, dass sie eben nur dem Aufbau von Links dienen. Sicherlich sind Gastbeiträge von Grund auf erst einmal nicht verboten, doch um aus ihnen wirklich einen Mehrwert zu erzielen, bedarf es eben auch einer hohen Qualität. Dabei sollte der Linkaufbau an sich aber keineswegs im Fokus stehen. Wer in Sachen Linkbuilding jedoch den sicheren Weg einschlagen möchte, sollte sicherlich gänzlich auf den Einsatz von Gastbeiträgen verzichten.

Besonderheiten beim Kauf

Es ist mit Sicherheit kein Neuland mehr, dass von Google sowohl der Kauf als auch der Verkauf von Links verboten wird. Mittlerweile haben sich aber auch hier im Grunde gewisse Schlupflöcher ergeben, die es sicherlich in weiten Teilen ermöglichen, die geltenden Richtlinien zu umgehen. Entscheidend ist dabei, zu welchen Konditionen ein Link gekauft oder auch verkauft wird. Längst ist Geld hierbei nicht mehr das einzige Zahlungsmittel. So kann wohl kaum davon ausgegangen werden, dass ein Link, für den ein Stift im Wert von vielleicht einem Euro ausgegeben wird, gekauft ist. Anders ist das Bild wiederum bei Gutscheinkarten im dreistelligen Wert. Bei ihnen kann durchaus von einem Kauf ausgegangen werden. Gleiches gilt bei Artikeln, die Bloggern als Leihgabe für einen Testbericht zur Verfügung gestellt werden. Auch hier kann wohl keineswegs vom Kauf ausgegangen werden. Darüber hinaus dürfte letzten Endes auch immer entscheidend sein, was das Ziel einer solchen Aktion ist.