Immer wieder war die Verwendung von Markennamen im Suchmaschinenmarketing ein Thema, das zu Diskussionen führte. Während die einen Markenamen als Keywords im SEM nahezu ohne Bedenken nutzten, zeigten sich andere doch recht skeptisch und verunsichert. Nun wird es in diesem Bereich jedoch zu einigen Änderungen kommen. Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes muss Google die Markenrichtlinie, die im SEM Anwendung findet, überarbeiten. Nach aktuellen Medienberichten soll die neue Richtlinie bereits am 14. September 2010 in Kraft treten. Davon betroffen sind vor allem Google AdWords Anzeigen. Was die neue Markenrichtlinie beinhaltet und ob Markennamen als Keywords eingesetzt werden können, steht schon heute fest.

Geschützte Begriffe als Keywords

Obwohl man sich hinsichtlich der neuen Richtlinie vergleichsweise lang bedeckt hielt, sind mittlerweile einige grundlegende Inhalte bekannt. Demnach dürfen Unternehmen künftig geschützte Begriffe im SEM einsetzen. Damit ist die Integration von Markennamen als Keywords in AdWords Anzeigen rechtlich erlaubt. Durch die neue Markenrichtlinie sollen vor allem Mitbewerber und Drittanbieter bessere Chancen haben. Da sie die Markennamen als Keywords verwenden dürfen, haben sie die Möglichkeit, dass sie besser bei der Suche nach Marken gefunden werden. Google erklärte, dass durch die neue Richtlinie vor allem User profitieren können. So hat die Suchmaschine die Möglichkeit, hilfreiche und relevante Anzeigen problemlos anzuzeigen. Doch nicht nur für User wird es durch die neue Richtlinie zu einer Erleichterung kommen. Auch Google profitiert von den Änderungen. Immerhin kann der Konzern nun die europäischen Richtlinien mit denen harmonisieren, die in den USA gelten. In den USA und Kanada können Advertiser bereits seit 2004 auf die Markennamen als Keywords zurückgreifen. Auch in Irland und Großbritannien bestehen bei diesem Thema seit 2008 keine Einschränkungen mehr.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Auch wenn die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs schon einige Monate zurückliegt, genießt sie immer wieder öffentliches Interesse. Im März entschieden die Richter, dass Google für Markenrechtsverletzungen, die durch AdWords-Kunden entstehen, nicht haften muss. Diese Entscheidung bezog sich auf die Verwendung von Markennamen in Suchanzeigen. Grundsätzlich haben Markeninhaber jedoch die Möglichkeit, eine Beschwerde bei Google einzureichen. Dies ist aber weitestgehend nur möglich, wenn der Markeninhaber die Auffassung vertritt, dass ein Dritter die Nutzer aufgrund der geschalteten Anzeigen verwirrt. Davon sind unter anderem Webseiten betroffen, die den Eindruck vermitteln, dass sie zum Markeninhaber gehören. Google hat die Möglichkeit, Anzeigen solcher Unternehmen aufgrund einer Beschwerde zu entfernen. Zweifelsohne dürfte die neue Markenrichtlinie von Google im SEM zu manch einer Änderung führen. Sie dürfte für viele aber auch eine immense Erleichterung sein.