Das Online Marketing befindet sich in Deutschland weiter im Aufwind und kann auf eine überzeugende Entwicklung verweisen. Im Zuge der Datenschutzdebatten gerät es nun jedoch auch ins Visier der Bundesregierung. Schon seit langem wird über die Verbindung von Online Marketing und Datenschutz diskutiert. Nun hat der Bund erste Vorstellungen bekanntgegeben. Fakt ist jedoch, dass Deutschland nicht das einzige Land ist, in dem das Online Marketing mit gewissen gesetzlichen Aspekten zu kämpfen hat. Trotzdem wollen wir uns die aktuellen Äußerungen genauer anschauen. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz gab jüngst bekannt, dass Unternehmen, die im Online Marketing aktiv sind, auch für Verstöße beim Datenschutz haften sollen. Dabei soll diese Regelung nicht nur dann gelten, wenn die Datenschutz-Regeln durch das werbende Unternehmen verletzt wurden.

Haftung auch bei anderen Internet-Anbietern

Geht es nach den Vorstellungen des Verbraucherschutzministeriums, müssen Unternehmen auch dann für Datenschutz-Verstöße haften, wenn sich Internet-Anbieter, mit denen der Betrieb im Online Marketing zusammenarbeitet, nicht an die geltenden Regeln halten.  Bereits kurze Zeit nach Bekanntwerden der Pläne hat die OWM darauf reagiert und diese als schlicht unsinnig beschrieben. Nach Einschätzungen der Organisation für Werbungstreibende im Markenverband wird durch die Pläne nicht der Datenschutz gestärkt. Vielmehr erreiche man eine Schädigung der Werbung im Internet. Die OWM betonte, dass Unternehmen nicht dafür haftbar gemacht werden können, wenn andere Internet-Anbieter gegen die Datenschutzgesetze verstoßen, die in Deutschland gelten. Nach den Plänen des Ministeriums würden Unternehmen auch dann haften, wenn Social Networks wie Facebook oder Suchmaschinen wie Google gegen die deutschen Gesetze verstoßen.

Plan wenig zielführend

Für Unternehmen dürfte es zudem unmöglich sein, zu kontrollieren, dass die Internet-Anbieter alle geltenden Gesetze einhalten. Doch nicht nur die OWM kritisiert die Pläne des Verbraucherschutzministeriums. Auch Juristen haben die Pläne mit Blick auf das Online Marketing als wenig zielführend beschrieben. Nach Ansicht von Juristen wird das Ministerium jedoch selbst feststellen, dass die Umsetzung des Vorschlags rechtlich nicht möglich ist. Mit dem Vorschlag möchte das Bundesministerium für Verbraucherschutz nach eigener Darstellung gegen Internet-Anbieter vorgehen, die ihren Sitz im Ausland haben und sich aus diesem Grund nicht an die deutschen Gesetze halten müssen. Im Fokus stehen dabei Unternehmen aus Ländern mit einem weniger restriktiven Datenschutz. Die Gefahr, die der Vorschlag mit sich bringt, ist mit Blick auf das Online Marketing und seine Entwicklung in Deutschland nicht gering. So könnte es durchaus möglich sein, dass ein solches Gesetz den Online-Werbemarkt nicht nur behindert, sondern schließlich auch abwürgt.