Auch weiterhin erhitzt das geplante Leistungsschutzrecht in Deutschland die Gemüter. Während bereits von einigen Seiten betont wurde, dass eine Lösung wie in Frankreich hierzulande nicht möglich ist, wurden nun erneut Änderungen an der Gesetzesvorlage vorgenommen. Nach den jüngsten Änderungen sind die Textausschnitte, die sogenannten Snippets, in den Suchmaschinen nun doch erlaubt. Wie bekannt wurde, dürfen auch weiterhin in den Suchmaschinen kleine Textausschnitte aufgeführt werden. Mit dieser Änderung wurde das Leistungsschutzrecht offenbar entschärft. Das Leistungsschutzrecht gilt in Deutschland als äußerst umstritten. Eine Annäherung zwischen Verlagen und dem Suchmaschinenkonzern Google scheint auch weiterhin nicht in Sicht zu sein. In welchem Umfang der Wirkungsbereich des Leistungsschutzrechts nach den jüngsten Änderungen liegen soll, ist weiterhin unklar. Hierbei handelt es sich um eine Frage, auf die letzten Endes wohl die zuständigen Gerichte eine Antwort finden sollen.

Umformulierung erfolgt

Bislang ist bereits der Gesetzentwurf, der zum umstrittenen Leistungsschutzrecht vorliegt, umformuliert worden. Nach den jüngsten Änderungen können Suchmaschinen kleinste Textausschnitte, die eigentlich aus den Händen der Presseverlage stammen, im Rahmen ihrer Suchtreffer anzeigen. In dem neuen Gesetzentwurf wird demnach vorgesehen, dass sowohl einzelne Wörter als auch kleinste Textausschnitte für gewerbliche öffentliche Zwecke nicht nur durch die Presseverlage, sondern auch durch die Suchmaschinen zugänglich gemacht werden können. Dies geht aus einem aktuellen Bericht der Zeitung „Die Welt“ hervor und soll indes aus Koalitionskreisen bekannt geworden sein. Der Bericht wurde mittlerweile von mehreren Seiten bestätigt. Größere Teile, sowie komplette Presseerzeugnisse dürfen aber auch weiterhin ausschließlich von den Presseverlegern zugänglich gemacht werden. Demnach beschränkt sich die Erlaubnis für die Suchmaschinen auf kleinste Teile von eben diesen Erzeugnissen. Welchen Umfang die erlaubten Textausschnitte jedoch haben dürfen, ist weiterhin unklar. Dies muss zunächst von den Gerichten geklärt werden. Anfragen zu den Änderungen, die im Gesetzestext vorgenommen wurden, wurden von Google bislang nicht beantwortet.

Verabschiedung steht bevor

Am Freitag sollen die Änderungen des Urheberrechts verabschiedet werden. Erneut steht die Verabschiedung damit auf der Tagesordnung des Bundestages, die hierfür extra geändert wurde. Dies wurde von einer Sprecherin des Bundestags bereits bekanntgegeben. Das Leistungsschutzrecht steht seit Wochen im Mittelpunkt zahlreicher Diskussionen und Debatten. Die Forderungen von Seiten der Presseverleger sind in Deutschland nicht unumstritten. Die Umsetzung eines solchen Leistungsschutzrechts wäre jedoch international in jedem Fall einzigartig. In Frankreich hat sich Google gemeinsam mit den Presseverlagen auf eine andere Form einigen können und sorgte damit international durchaus für Aufsehen. Eine solche Einigung wird in Deutschland aber weiter abgelehnt.