Verlage in Deutschland sollen künftig an den Einnahmen von Google mitverdienen. Während Google dank Suchmaschine und Co auch weiterhin auf wachsende Einnahmen verweisen kann, kämpfen, die Verlage zusehends mit einer gegenteiligen Entwicklung. Immer mehr Verlage leiden unter sinkenden Einnahmen und können sich nur schwer behaupten. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen sie künftig ein Stück vom Kuchen abhaben und sollen von Google Geld fordern können. Im Zuge dessen soll das Leistungsschutzrecht auf den Weg gebracht werden. Zuletzt war das geplante Leistungsschutzrecht immer wieder im Mittelpunkt von Diskussionen. Nun hat auch Google harsche Kritik an dem geplanten Recht geübt. Bislang wählte Google mit Blick auf das neue Gesetz lediglich eine moderate Kritik und hielt sich damit auch im Background. Doch mit den Aussagen von Google-Sprecher Kay Oberbeck hat sich dies geändert. Oberbeck fand für das Leistungsschutzrecht zum ersten Mal deutlichere Worte.
Im Rahmen eines Gastbeitrags, den Oberbeck für die Nachrichtenagentur dpa erstellt hat, verweist er darauf, dass das Leistungsschutzrecht den Wirtschaftsstandort Deutschland schaden würde. Demnach würde es sich dabei um einen systemfremden und weltweit beispiellosen Eingriff in die Internetarchitektur handeln. Oberbeck betonte, dass sowohl Links als auch kurze Textausrisse ein Kernstück des globalen Austauschs im Internet sind. Die schwarz-gelbe Koalition möchte mit dem neuen Gesetz durchsetzen, dass die Nutzung von Artikelrissen für Suchmaschinen wie Google in Zukunft mit Lizenzen verbunden ist. Oberbeck erklärte, dass Google pro Minute insgesamt 100.000 Klicks auf Verlagsseiten weiterleitet. 2011 wurden darüber hinaus über den Werbevermittlungsdienst AdSense sieben Milliarden Dollar an die Verlage in Deutschland ausgezahlt. Schon jetzt haben Verlage außerdem die Möglichkeit, ihre eigenen Inhalte von den Suchmaschinen auszuschließen. Dies ist über eine einfache Programmierzeile möglich.
Nach Ansicht des Google-Sprechers ist demnach kein neues Gesetz nötig. Bislang wurde die zweite Vorlage, die aus den Händen vom Justizministerium stammt, nicht von dem Bundeskabinett verabschiedet. Die Lizenzpflicht sollte in der Ursprungsform des Gesetzes für alle kommerziellen Dienste gelten. Dagegen werden in der aktuellen Fassung von Seiten der Koalition nur noch Suchmaschinen genannt und entsprechend zur Kasse geben. Die Verwertungsgesellschaft Copiepresse hatte in Belgien gegen den Branchenprimus Google geklagt. Das Unternehmen präsentiert im Rahmen seines Dienstes Google News Artikelanrisse. Im vergangenen Jahr erhielt die Verwertungsgesellschaft Recht. Google schloss daraufhin die Artikel von belgischen Zeitungen bei der eigenen Suche vollständig aus. Doch diese Vorgehensweise stieß bei den Verlagen nicht auf Zuspruch, sodass es schließlich zu einer Einigung mit Google kam.