Immer wieder sorgte die Autocomplete-Funktion von Google in der Vergangenheit für Kritik. Die Gründe dafür waren verschieden. Doch während die Autocomplete-Funktion für die Nutzer in erster Linie eine Erleichterung darstellen soll, ist sie für viele ein Dorn im Auge. So auch für einen Unternehmer, der aufgrund dieser Funktion der Suchmaschine Klage gegen den Suchmaschinenkonzern eingereicht hatte. Nun wurde der Fall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Das Urteil der Richter fiel deutlich und zu Gunsten des Unternehmers aus. Demnach muss Google mit Blick auf seine Autocomplete-Funktion Nachbesserungen vornehmen. Nach Entscheidung der Richter des BGH ist es im Einzelfall durchaus möglich, dass die Vervollständigung von Wörtern bei Suchmaschinen rechtswidrig ist. Es wird nicht der letzte Fall dieser Art sein, der Google in Atem hält. Der nächste Gegner des US-Konzerns wird die einstige First Lady der Bundesrepublik, Christina Wulff, sein.

Autocomplete-Funktion bereits nach Eingabe eines Buchstabens

Die Autocomplete-Funktion setzt bei Google bereits nach der Eingabe des ersten Buchstabens ein. Zu diesem Zeitpunkt bekommt der User der Suchmaschine die verschiedensten Vorschläge und Wortkombinationen angezeigt. Die Vervollständigung von Wörtern läuft bei Google dabei immer im Hintergrund. Ziel ist es, dem Nutzer mehrere mögliche Suchergebnisse vorzuschlagen. Die Richter des BGH haben nun in dem aktuellen Fall entschieden, dass durch die bei Google vorhandene Autocomplete-Funktion Persönlichkeitsrechte in keiner Form verletzt werden dürfen. Im aktuellen Fall hatte der Gründer einer Aktiengesellschaft geklagt. Er wurde durch diese Funktion mit Begriffen wie Betrug und Scientology in der Suchmaschine in Verbindung gebracht. Trotz Aufforderung wurde durch Google diese Funktion nicht abgeschaltet. Nach Ansicht des BGH hat der Suchmaschinenkonzern damit bestehende Prüfpflichten verletzt. Infolge des Urteils muss der Konzern in Zukunft in Deutschland sämtliche Wortkombinationen aus der Autocomplete-Funktion streichen, wenn er dazu aufgefordert wird. Dies ist auch dann der Fall, wenn Google selbst erfährt, dass durch die Kombinationen geltende Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Nächster Prozessgegner

Bei dem Prozess handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Der nächste Prozessgegner des Suchmaschinenkonzerns wird Bettina Wulff sein. Schon jetzt ist klar, dass das Urteil des BGH Einfluss auf den Prozess haben wird. Wulff hatte zuletzt vor dem Landgericht Hamburg ihren eigenen Prozesstermin verschieben lassen, um die Entscheidung des BGH abwarten zu können. Durch ihre Klage möchte die ehemalige First Lady Deutschlands verhindert, dass sie bei der Suchmaschine automatisch mit den Wörtern Rotlichtvergangenheit oder Escort in Verbindung gebracht wird. Während der Affäre um Christian Wulff wurde immer wieder über diese Kombinationen berichtet.