In den letzten Wochen hat Google immer wieder Änderungen an seinem Suchalgorithmus durchgeführt. Nun hat der Branchenprimus Änderungen für seine Produktsuche bekanntgegeben. Betroffen davon sind sämtliche Online Shops, die ihr Produktangebot über Feeds an die Google Produktsuche senden. Sie müssen sich infolge der neuen Anforderungen auf einen erheblichen Aufwand einstellen. Besonders hart treffen die neuen Anforderungen Online Shops, die sich auf den Bereich Bekleidung spezialisiert haben. Sie müssen Google künftig weitaus mehr Informationen zukommen lassen als bislang. Sicherlich ist bis jetzt in weiten Teilen noch unklar, wie konsequent Google die Einhaltung der Richtlinien künftig auch kontrollieren wird, doch die Umsetzung der neuen Anforderungen ist den Betreibern von Online Shops zu empfehlen. Grund genug, um einen Blick auf die neuen Richtlinien der Google Produktsuche zu werfen.

Zeitfenster von knapp zwei Monaten

Wie Google erklärte, haben die Online Shops Zeit, die neuen Anforderungen bis zum 22. September umzusetzen. Damit hat der Branchenprimus das Zeitfenster von rund zwei Monaten durchaus knapp gestaltet. Wer die Reichweite der Google Produktsuche auch künftig nutzen möchte, muss an Google weitere Attribute übermitteln. Diese beziehen sich beispielsweise auf die Verfügbarkeit der einzelnen Artikel. Diese muss von Seiten der Online Shops mit Hinweisen wie „bestellbar“ oder „auf Lager“ angegeben werden. Außerdem verlangt Google die Einordnung der Produkte in die bereits bekannte Taxonomie. In dieser finden sich sämtliche Produktkategorien, die von Seiten des Konzerns den Online-Händlern  zur Verfügung gestellt werden. Damit Online Shops mit der Produktsuche von Google auch künftig den maximalen Erfolg erzielen können, müssen sie bei jedem einzelnen Produkt genauestens prüfen, in welche Kategorien dieses eigeordnet werden muss.

Neue Pflichtangaben

Einzelne Attribute wurden durch Google im Zuge der Anpassungen zur Pflicht gemacht. Allen voran gehört dazu das Attribut Bildlink. Dieses ist ab sofort Pflicht, darf von den Online Shops aber lediglich einmal verwendet werden. Sollen zusätzliche Bilder an die Produktsuche übermittelt werden, kann zum Attribut „Zusätzlicher Bildlink“ gegriffen werden. Auch die Google Produktkategorie wird künftig eine der Pflichtangaben sein. Online Shops aus dem Segment Bekleidung müssen weitere Daten an die Google Produktsuche übermitteln. Sie beziehen sich beispielsweise auf die Marke, die Altersgruppe und das Geschlecht. Im Bereich der Altersgruppe ist eine Differenzierung zwischen Erwachsenen und Kindern möglich. Beim Geschlecht können Online Shops zwischen mehreren Merkmalen wie Unisex, Female und Male wählen. Weitere Pflichtangaben sind die beiden Attribute Größe und Farbe, die bei Bekleidung angegeben werden müssen. Künftig müssen zudem alle Produktvarianten über eine Gruppen-ID verfügen.