Kaum mehr ein Gesetzesvorschlag der Bundesregierung hat für so viel Aufruhr gesorgt wie der zum Leistungsschutzrecht. Nachdem der Entwurf zu dem neuen Gesetz bekannt wurde, kam es zu deutlicher Kritik von außen. Für viele stand sehr schnell fest, dass es sich hierbei um eine wesentliche Einschränkung handeln könnte. Vor allem Blogger haben sich sehr kritisch geäußert. Nach der starken Kritik hat sich die Bundesregierung bereits für erste Anpassungen des Leistungsschutzrechtes entschieden und hat Blogs aus dem Gesetzesrahmen entfernt. Nun meldet sich aber auch Google zu Wort. Google wäre ohne Zweifel von dem Leistungsschutzrecht und einer entsprechenden Lizenzgebühr betroffen. Nun hat das Unternehmen einen Runden Tisch gefordert. An dem Runden Tisch im Kanzleramt sollen nach den Plänen von Google alle Beteiligten teilnehmen können.
Google betonte, dass es sich bei dem bekannt gewordenen Gesetzesvorschlag zum Leistungsschutzgesetz um einen Eingriff in die Informationsfreiheit handelt. Dadurch würde Deutschland nach Ansicht der Suchmaschine weltweit isoliert werden. Nach Angaben von Kay Oberbeck, Sprecher von Google, handelt es sich bei der Suchmaschine in vielen Bereichen um einen wichtigen Partner der Verlage. Die Suchmaschine habe darüber hinaus großes Interesse an einem qualitativ hochwertigen Journalismus. Anfang März bekräftigte die Regierungskoalition in einem Spitzengespräch ihre Absicht, dass das Leistungsschutzrecht schließlich als Teil einer Reform des Urheberrechts eingeführt werden solle. Das Bundesjustizministerium legte im Anschluss bereits Mitte Juni einen ersten Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz vor. Durch ihn sollen Presseerzeugnisse vor einer gewerblichen Nutzung im Internet in entsprechender Form geschützt werden. Nach dem ersten Entwurf kam es teilweise zu massiver Kritik, die auch aus den Reihen der Koalitionsparteien stammte. Als Reaktion auf diese wurde ein zweiter Referentenentwurf vorgelegt. Er beschränkt sich Berichten zufolge auf die Nutzung von Presseerzeugnissen durch Suchmaschinen.
Nach den Plänen der Verlegerverbände soll das Leistungsschutzrecht noch in dieser Legislaturperiode eingeführt werden. Möglich wäre eine Einführung bis zum Herbst 2013. Wie Oberbeck erklärte, hat schon jetzt jeder Verlag die Möglichkeit, die eigenen Inhalte aus der Google-Suche herauszunehmen. Hierfür müsse lediglich ein entsprechender Code im Web-Auftritt ergänzt werden. Der Google-Sprecher unterstrich, dass hierfür keine neuen Gesetze erforderlich seien. Dadurch würde in erster Linie sowohl den Nutzen und Verlagen als auch den Suchmaschinen und der gesamten deutschen Wirtschaft Schaden zugefügt werden. Das Gesetzesvorhaben wurde am Dienstag durch den Branchenverband Bitkom erneut kritisiert. Durch das Leistungsschutzrecht würden demnach auch junge innovative Unternehmen von der Bundesrepublik abgeschreckt werden.