Seit Tagen sorgt die Kritik von Seiten der Datenschützer zu Google Analytics für Aufsehen. Nachdem Medien berichteten, dass der Hamburger Datenschutz-Beauftragte Johannes Caspar die Gespräche abgebrochen hat, werden von Seiten Googles andere Meldungen laut. Nach Angaben des Suchmaschinenbetreibers laufen die Gespräche mit Caspar weiter. Fakt ist jedoch, dass das Website-Analysetool Analytics vor allem auf Seiten der Datenschützer umstritten ist. Einmal mehr treffen an dieser Stelle zwei Welten aufeinander, die unterschiedliche Ansichten zum Datenschutz haben. Während sich Google in weiten Teilen gegen die Kritik wehrt, erklärte Caspar, dass Analytics nicht den in Deutschland gelten Datenschutzanforderungen entspricht. Doch um was geht es in den Gesprächen im Detail? Genau dieser Frage möchten wir heute auf den Zahn fühlen.
Bereits in der Vergangenheit haben sich Datenschützer immer wieder mit deutlicher Kritik an Google Analytics gewendet. Auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sieht dem Website-Analysetool skeptisch entgegen. Gegenüber den Medien erklärte Caspar, dass vor allem die Übertragung der IP-Adressen der Besucher einer Website in die USA nicht den geltenden Datenschutzanforderungen entspricht. In den USA werden die Daten ausgewertet, um das Verhalten der Nutzung zu analysieren. Google wehrt sich gegen die Kritik von Seiten der deutschen Datenschützer und erklärte, dass Analytics aus diesem Grund auch auf Webseiten von europäischen Datenschutzbehörden eingesetzt wird. Google betonte, dass die deutschen Datenschutzbehörden an dieser Stelle eine andere Ansicht vertreten. Aus diesem Grund gelten für die Nutzer des Webanalysetools in Deutschland gewisse Vorgaben. Zugleich betont der Suchmaschinengigant, dass bereits Maßnahmen ergriffen wurden, um die Vorgaben von Seiten der Datenschützer zu erfüllen. Dabei verweist Google auf die Deaktivierungs-Möglichkeit für die IP-Masken-Methode und den Browser.
Bislang ist unklar, ob die Gespräche zwischen Caspar und Google weiter laufen. Google erklärte jedoch in einer Stellungnahme, dass ein Abbruch der Gespräche dem Suchmaschinenbetreiber nicht bekannt sei. Zudem wird in der Stellungnahme darauf verwiesen, dass man sich darum bemühe, die derzeitigen Bedenken von Seiten der Datenschutzbehörden auszuräumen. Unklar und umstritten ist auch, ob die IP-Nummern rein rechtlich bereits als persönliche Daten zu werten sind. Vor allem dieser Aspekt zählt zu den Knackpunkten des aktuellen Datenschutzstreits. Kürzlich hatte der Düsseldorfer Kreis, der ein Zusammenschluss von Datenschutzbeauftragten der Bundesländer ist, Kontakt zu den Betreibern von Analysediensten aufgenommen. Ziel der Behörden ist es, Firmen, die diese Daten anbieten, dazu zu verpflichten, die in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Nach Auffassung der deutschen Datenschützer handelt es sich bei den IP-Nummern um persönliche Daten.