Die Kritik an dem neuen Angebot Google Buzz scheint in diesen Tagen kaum abzureißen und gewinnt dank der fleißigen Berichterstattungen immer wieder an neuer Brisanz. Da Google Buzz jedoch anfänglich für Begeisterung zu sorgen schien, möchten wir euch die neuen Debatten natürlich nicht vorenthalten. Auch wenn sich diese derzeit nicht auf Deutschland beziehen, könnten sie sowohl für unsere Branche als auch die allgemeine Webwelt dauerhaft entscheidend sein. Immerhin ist es doch sehr außergewöhnlich, dass man Google, dem Suchmaschinen-Giganten schlechthin, quasi den Kampf ansagt. Genau das wagen nun jedoch Bürgerrechtler der USA. Die Kampfansage bezieht sich dabei aber keineswegs auf die Suchmaschine im Allgemeinen, sondern vielmehr auf das Angebot Google Buzz. Google verwies bereits vor einiger Zeit darauf, dass der eigene Twitter-Dienst Buzz dauerhaft mit personalisierten Anzeigen ausgestattet werden soll. Genau diese Tatsache ist es, die bei Bürgerrechtlern der USA auf Unverständnis stößt.

Verstoß gegen US-Verbraucherschutzrecht

Die neue Kritik oder doch besser die aktuelle Kampfansage stützt sich auf das in den USA geltende Verbraucherschutzgesetz. Nach den Angaben von dem EPIC, Zentrum für elektronischen Datenschutz, würde Google Buzz gegen die darin verankerten Gesetze verstoßen. Doch nicht nur die Einbindung von personalisierten Anzeigen scheint dabei bei den Meisten auf Unmut zu stoßen. Vielmehr scheint die automatische Registrierung bei Google Buzz der Knackpunkt zu sein. So wird von der Kartellbehörde FTC gefordert, dass die automatische Registrierung bei Buzz durch Gmail verhindert werden muss. Diese Forderung wurde aus den Kreisen der Datenschützer der USA laut.

Buzz – Ein Brennpunkt?

Immer mehr drängt sich infolge der aktuellen Meldungen natürlich der Gedanke auf, dass Google mit Buzz nicht gerade ein Volltreffer gelungen ist, sondern sich das Angebot mehr und mehr zum allgemeinen Brennpunkt entwickelt. Immerhin musste sich Google Buzz bereits kurze Zeit nach dem Start am 9. Februar 2010 mit der ersten Kritik auseinandersetzen. Dabei wurde insbesondere kritisiert, dass Einträge bei Buzz automatisch an alle Mail-Kontakte des jeweiligen Nutzers geschickt wurden. Auf diese Kritik reagierte man im Hause Google noch recht schnell und änderte die Vorgehensweise entscheidend. Mittlerweile werden den Nutzern von Buzz die eigenen Mail-Kontakte ausschließlich vorgeschlagen. Das heißt, dass sie diese in ihren Bekanntenkreis bei Buzz aufnehmen können oder genau dies auch verweigern dürfen. Nun fordert EPIC jedoch eine Opt-In Regelung bei Google Buzz. Hierbei handelt es sich um eine aktive Anmeldung, die durch den einzelnen User durchgeführt wird. Wie die sich die einzelnen Kritikpunkte jedoch auf Google Buzz auswirken werden, muss in unseren Augen schlichtweg abgewartet werden.